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TERMINE

Oftmals ist das Anliegen, weshalb man einen Therapeuten oder Coach aufsucht, dringend und duldet keinen Aufschub. Als reine Privatpraxis bin ich in der Terminvergabe flexibel und kann Ihnen in der Regel ohne lange Wartezeit einen Ersttermin anbieten.

ERSTGESPRÄCH

Das Erstgespräch in meiner Praxis ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen. Wir klären Ihr Anliegen und hören Ihre Ziele und Wünsche. Sie erhalten erste Einblicke in meine therapeutische Arbeitsweise und einen Ausblick auf unsere Zusammenarbeit. Im Regelfall kann ich Ihnen am Ende des Erstgespräches eine realistische Einschätzung geben, welchen zeitlichen Rahmen Sie einkalkulieren können. Oftmals reichen bereits einige wenige Stunden, um wirksame Veränderungen in die Wege zu leiten.

HONORAR

Erstgespräch

60 Minuten                  60 EUR

Therapeutische Einzelsitzung

60 Minuten                  80 EUR

Ich biete Sitzungen auch online an und treffe Sie gerne über Zoom oder am Telefon.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei kurzfristig abgesagten Terminen von weniger als 24 Stunden eine Ausfallgebühr von 40,- Euro in Rechnung gestellt wird. Bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Rechnungsbetrag fällig.

SELBSTZAHLER

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig davon, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Ein Vorteil bei der Selbstzahlung ist, dass Ihre privat finanzierte Psychotherapie Ihre Privatsache ist und nicht über die Krankenkasse dokumentiert wird. Dies kann zum Beispiel für eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung, Verbeamtung oder Anträge für Rehabilitationen und Ähnlichem von Bedeutung sein.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

BEIHILFE

In vielen Fällen erstatten die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Im Rahmen eines vorgeschalteten Anerkennungsverfahrens werden Indikation, Therapieform und Umfang der beabsichtigten Psychotherapie festgestellt. Bitte treten Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer Beihilfe in Kontakt.

GESETZLICHE KRANKENKASSE

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Auch wenn die Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, lohnt es sich immer zu überlegen, das Geld in die eigene Gesundheit, in Lebensfreude und Wohlbefinden zu investieren. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht zudem die Möglichkeit, die Kosten der heilpraktischen Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Ablauf: Leistungen
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