
TERMINE
Der Schritt, therapeutische Unterstützung zu suchen, entsteht oft aus einer Situation heraus, die sich dringend anfühlt und nicht lange warten soll.
Als Privatpraxis kann ich Termine meist relativ flexibel vergeben. In der Regel lässt sich zeitnah ein Erstgespräch vereinbaren.
HONORAR PRAXIS
Für ein erstes Kennenlernen biete ich ein Erstgespräch von 60 Minuten für 90 EUR an.
Für eine therapeutische Einzelsitzung von 60 Minuten Länge berechne ich 120 EUR.
HONORAR ONLINE
Das Vorgespräch dauert ca. 15 Minuten und ist kostenlos.
Für das Erstgespräch von 60 Minuten berechne ich 90 EUR.
Für eine psychologische Online-Beratung von 60 Minuten Länge berechne ich 120 EUR.
Die Anzahl der Sitzungen ist flexibel und richtet sich individuell nach Ihrem Anliegen. Sitzungen von 90 oder 120 Minuten sind möglich, sie eignen sich zum Beispiel bei längerer Anreise oder akuten Krisen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei kurzfristig abgesagten Terminen von weniger als 24 Stunden eine Ausfallgebühr i.H.v. 50 % berechnet wird. Bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.
SELBSTZAHLER
Psychotherapie in meiner Praxis erfolgt grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis – unabhängig davon, ob eine Versicherung die Kosten später ganz oder teilweise erstattet.
Ein Vorteil dieser Form der Behandlung ist, dass Ihre Therapie nicht über die gesetzlichen Krankenkassen dokumentiert wird. Für manche Menschen kann das beispielsweise bei späteren Versicherungsfragen oder beruflichen Verfahren relevant sein.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie ganz oder teilweise.
Da die Regelungen je nach Versicherung unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen, welche Leistungen erstattungsfähig sind.
BEIHILFE
Auch Beihilfestellen übernehmen in vielen Fällen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung.
In der Regel ist dafür ein Anerkennungsverfahren erforderlich, bei dem Indikation, Therapieform und Umfang der Behandlung geprüft werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Beginn der Therapie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
GESETZLICHE KRANKENKASSE
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie derzeit nicht.
Unabhängig davon entscheiden sich viele Menschen bewusst dafür, therapeutische Unterstützung privat in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen können die Kosten zudem im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
