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TERMINE

Oftmals ist das Anliegen, weshalb man therapeutische Hilfe aufsucht, dringend und duldet keinen Aufschub. Als reine Privatpraxis bin ich in der Terminvergabe flexibel und kann Ihnen in der Regel ohne lange Wartezeit einen Ersttermin anbieten.

HONORAR PRAXIS

Für eine therapeutische Einzelsitzung von 60 Minuten Länge berechne ich 90 EUR.

HONORAR ONLINE

Das Vorgespräch dauert ca. 15 Minuten und ist kostenlos. Für eine psychologische Online-Beratung von 60 Minuten Länge berechne ich 90 EUR.

Die Anzahl der Sitzungen ist flexibel und richtet sich individuell nach Ihrem Anliegen. Sitzungen von 90 oder 120 Minuten sind möglich, sie eignen sich zum Beispiel bei längerer Anreise oder akuten Krisen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei kurzfristig abgesagten Terminen von weniger als 24 Stunden eine Ausfallgebühr i.H.v. 50 % berechnet wird. Bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.

SELBSTZAHLER

Prinzipiell ist jede/r Klient/in zunächst Selbstzahler, unabhängig davon, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Ein Vorteil bei der Selbstzahlung ist, dass Ihre privat finanzierte Psychotherapie Ihre Privatsache ist und nicht über die Krankenkasse dokumentiert wird. Dies kann zum Beispiel für eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung, Verbeamtung oder Anträge für Rehabilitationen und Ähnlichem von Bedeutung sein.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

BEIHILFE

In vielen Fällen erstatten die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Im Rahmen eines vorgeschalteten Anerkennungsverfahrens werden Indikation, Therapieform und Umfang der beabsichtigten Psychotherapie festgestellt. Bitte treten Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer Beihilfe in Kontakt.

GESETZLICHE KRANKENKASSE

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Auch wenn die Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, lohnt es sich immer zu überlegen, das Geld in die eigene Gesundheit, in Lebensfreude und Wohlbefinden zu investieren. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht zudem die Möglichkeit, die Kosten der heilpraktischen Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Ablauf: Leistungen
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