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TERMINE

Der Entschluss, therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, entsteht oft in einer Phase, die sich dringend anfühlt. Deshalb ist eine zeitnahe Terminvereinbarung in der Regel möglich.

Als Privatpraxis vergebe ich Termine meist flexibel. Ein Erstgespräch lässt sich in der Regel kurzfristig vereinbaren.

Die Anzahl und Dauer der Sitzungen richten sich nach Ihrem Anliegen. Bei längerer Anreise oder in akuten Belastungssituationen sind auch längere Termine möglich.

Für ein erstes Kennenlernen biete ich ein Erstgespräch von 60 Minuten für 90 Euro an.

Für eine therapeutische Einzelsitzung von 50 Minuten berechne ich 100 Euro.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei kurzfristig abgesagten Terminen von weniger als 24 Stunden eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 Prozent berechnet wird. Bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.

HONORAR 

SELBSTZAHLER

Psychotherapie in meiner Praxis erfolgt grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis. Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon, ob eine Versicherung die Kosten später ganz oder teilweise erstattet.

Ein Vorteil dieser Form der Behandlung ist, dass die Therapie nicht über die gesetzlichen Krankenkassen dokumentiert wird. Für manche Menschen kann das im Hinblick auf spätere Versicherungsfragen oder berufliche Verfahren relevant sein.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie ganz oder teilweise.

Da die Regelungen je nach Versicherung unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen, welche Leistungen erstattungsfähig sind.

BEIHILFE

Auch Beihilfestellen übernehmen in vielen Fällen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung.

In der Regel ist dafür ein Anerkennungsverfahren erforderlich, bei dem Indikation, Therapieform und Umfang der Behandlung geprüft werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

GESETZLICHE KRANKENKASSE

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie derzeit nicht.

Unabhängig davon entscheiden sich viele Menschen bewusst für eine private therapeutische Begleitung. In einigen Fällen können die Kosten zudem im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Ablauf: Leistungen
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