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Termine

Der Entschluss, therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen, entsteht oft in einer Phase, die sich dringend anfühlt. Deshalb ist eine zeitnahe Terminvereinbarung in der Regel möglich.

Als Privatpraxis lässt sich ein Erstgespräch in der Regel kurzfristig vereinbaren.

Ablauf

Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen in Ruhe zu schildern und erste Fragen zu klären. Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise und können herausfinden, ob mein Angebot zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt.

Die weiteren Termine vereinbaren wir individuell nach Ihrem Bedarf. In vielen Fällen haben sich Abstände von zwei bis drei Wochen bewährt. So bleibt genügend Zeit, neue Impulse in den Alltag zu integrieren und die Gespräche in Ruhe nachwirken zu lassen.

Honorar

Für das Erstgespräch plane ich 60 Minuten ein. Das Honorar beträgt 60 Euro.

Eine therapeutische Einzelsitzung dauert 50 Minuten und kostet 75 Euro.

Für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln ist ein reduziertes Honorar von 50 Euro pro Sitzung möglich. Die Vereinbarung treffen wir nach Absprache.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei kurzfristig abgesagten Terminen von weniger als 24 Stunden eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 Prozent berechnet wird. Bei Nichterscheinen ohne Absage ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.

Selbstzahler

Psychotherapie in meiner Praxis erfolgt grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis. Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon, ob eine Versicherung die Kosten später ganz oder teilweise erstattet.

Ein Vorteil dieser Form der Behandlung ist, dass die Therapie nicht über die gesetzlichen Krankenkassen dokumentiert wird. Für manche Menschen kann das im Hinblick auf spätere Versicherungsfragen oder berufliche Verfahren relevant sein.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für eine Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie ganz oder teilweise.

Da die Regelungen je nach Versicherung unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, vor Beginn der Behandlung direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen, welche Leistungen erstattungsfähig sind.

Beihilfe

Auch Beihilfestellen übernehmen in vielen Fällen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung.

In der Regel ist dafür ein Anerkennungsverfahren erforderlich, bei dem Indikation, Therapieform und Umfang der Behandlung geprüft werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie derzeit nicht.

Unabhängig davon entscheiden sich viele Menschen bewusst für eine private therapeutische Begleitung. In einigen Fällen können die Kosten zudem im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Ablauf: Leistungen
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