
Honorar
Für eine Einzelsitzung plane ich 50 Minuten ein. Das Honorar beträgt 90 Euro.
Oft arbeite ich im Sinne einer Kurzzeittherapie. In einigen Terminen kann sich etwas anstoßen lassen, und die Richtung wird klarer. Manche Menschen möchten danach eine Weile allein weitergehen, andere kommen später noch einmal wieder.
Der Anfang
Den Entschluss, sich Unterstützung zu holen, fassen viele Menschen in einer Zeit, die sich dringend anfühlt. Weil ich eine Privatpraxis führe, kann ich ein erstes Gespräch in der Regel kurzfristig anbieten.
Im ersten Gespräch erzählen Sie in Ruhe, was Sie zu mir führt, und wir klären Ihre ersten Fragen. Sie bekommen einen Eindruck davon, wie ich arbeite, und können herausfinden, ob das zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt.
Wie es weitergeht
Wie oft wir uns danach sehen, besprechen wir gemeinsam, je nachdem, was Sie brauchen. Oft haben sich zwei bis drei Wochen zwischen den Terminen bewährt. So bleibt Zeit, Neues im Alltag auszuprobieren und die Gespräche in Ruhe nachwirken zu lassen.
Wenn Sie absagen müssen
Ein Termin ist für Sie reserviert. Wenn Sie nicht kommen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei einer späteren Absage berechne ich die Hälfte des Honorars, also 45 Euro. Wenn Sie ohne Absage nicht kommen, berechne ich den vollen Betrag.
Selbstzahler und Versicherungen
Sie bezahlen die Termine selbst. Ich rechne direkt mit Ihnen ab, auch wenn Sie später eine Erstattung beantragen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht. Die Behandlung läuft deshalb nicht über Ihre Krankenkasse und taucht dort auch nicht auf. Für manche Menschen ist das wichtig, etwa mit Blick auf spätere Versicherungen oder berufliche Verfahren. Manche entscheiden sich auch ganz bewusst dafür, eine Therapie selbst zu bezahlen.
Private Kranken- und Zusatzversicherungen regeln das sehr unterschiedlich. Manche erstatten die Kosten anteilig, andere nicht. Bitte klären Sie vor Beginn selbst mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe sie erstattet. Wenn Sie dort Rechnungen einreichen, ist die Behandlung Ihrer Versicherung bekannt.
Beihilfe: Die Beihilfe erstattet Behandlungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel nicht. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Beihilfestelle nach.
Steuer: Unter bestimmten Umständen lassen sich die Kosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Dafür verlangt das Finanzamt ein amtsärztliches Gutachten, das schon vor Beginn der Behandlung vorliegen muss. Wenn das für Sie in Frage kommt, sprechen Sie es bitte im ersten Gespräch an.
